Was tun im Trauerfall?

Wir wollen Ihnen an dieser Stelle helfen, im Todesfall eines Angehörigen die ersten Schritte zu unternehmen. Die nächsten Angehörigen haben das Recht aber auch die Pflicht die Bestattung zu organisieren. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Vorsorge getroffen oder Wünsche geäussert hat, so entscheiden Sie über die Art und Weise der Bestattung und den Umfang der Trauerfeierlichkeiten.
Die meisten Menschen sterben heutzutage in Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, stehen Sie als Hinterbliebene(r) vor einer schwierigen emotionalen Situation. Deshalb möchten wir Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Die Benachrichtigung eines Arztes

sollte immer der erste Schritt sein, denn der Arzt muss den Verstorbenen untersuchen und offiziell den Tod feststellen. Dabei stellt er einen Totenschein aus. Diese Scheine muss der Arzt beim Verstorbenen zurücklassen. Bei Zweifeln an der Todesursache ist der Arzt verpflichtet weitere Untersuchungen zu veranlassen. Sprechen Sie mit Familienangehörigen, um die nächsten Schritte gemeinsam zu gehen.

Benachrichtigen Sie uns als Bestatter

Tel. 05381 - 22 60

Wir stehen Ihnen zu jeder Zeit zur Verfügung.

Wie lange die/ der Verstorbene zu Hause bleibt, damit sich die Familie verabschieden kann, liegt bei Ihnen - bis zu 36 Stunden sind möglich (lt. Bestattungsgesetz). Wir werden gemeinsam alles weitere besprechen. Das kann bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumen stattfinden.

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